Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert (mit dem Computer) verarbeiten, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Weiterhin muss jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (Adresshandel, Auskunfteien etc.) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (Markt- und Meinungsforschung) erhebt, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Die Nachfrage und der Bedarf bestehender Kunden von CLASOP nach Hilfestellung, Beratung und aktiver Unterstützung bezüglich der aktuellen Anforderungen durch das Datenschutzgesetz nimmt stetig zu.
Durch die Ausbildung und die bereist jahrelang gesammelten Erfahrungen zu den Themen der IT Sicherheit kann CLASOP neben der allgemeinen Datenschutz-Beratung, die Übernahme der Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten anbieten.
Inhalte der Schulung waren:
Allgemein
- Einführung in den Datenschutz
- Europarecht und Datenschutz
- Verhältnis DS-GVO und deutsches Recht
- Begriffsbestimmungen in der DS-GVO
- Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Datenschutzorganisation
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Datenschutzkonzept
- Betroffenenrechte
- Aufsichtsbehörden
IT-Sicherheit
- IT-Sicherheit, Ziele und Begriffe
- Gefahren für IT-Systeme
- Technisch- und organisatorische Maßnahmen
- Notfallkonzept
Datenschutzrecht
- Auftragsverarbeitung
- Auslandsübermittlung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Videoüberwachung
- Datenschutz im Kundenverhältnis
- Datenschutz auf der Webseite